Das nächste Bürokratie Monster der EU

Kopfschütteln mehr bleibt hier wohl nicht.

Die neueste EU Verordnung für Online Shops besagt das bei verkäufen ins EU Ausland jetzt die im Empfängerland gültige MEHRWERTSTEUER erhoben und abgeführt werden muss.
Zwar betrifft dieses nur Dienstleistungen wie z.B. Webhosting, on Demand Filmen,  Clouddienste oder Apps
Also nicht dem Handel mit Waren.

Es zeigt aber überdeutlich, das die modernen Dienstleistungen in der EU keine Lobby haben, welche dieses Bürokratie Monster verhindern hätten können.

Als Unternehmen muss man sich mittlerweile eine Ansiedlung in der EU überlegen.

Hier noch ein Link zum Thema der auch die steuerlichen Hintergründe beleuchtet:

http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/elektronische-dienstleistungen-und-mini-one-stop-shop-ab-2015_168_223538.html

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